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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

Hier finden Sie nähere Informationen bezüglich des Vertragsabschlusses, der Preise, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Rückgabe, sowie weitere wichtige Vertragsbestandteile.

 

1. Allgemeines
1.1.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Torbau-Technik GmbH und dem Kunde abgeschlossenen Verträge der bestellten Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die die Torbau-Technik nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Torbau-Technik GmbH und dem Käufer im Zusammenhang mit den Vertragsabschlüssen getroffen werden, sind in diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt. Mail und Fax Abmachungen sind für beide Parteien gültig.
1.3. Die Torzyklen der Federn belaufen sich auf 1000 pro Jahr. Wenn das Tor mehr als 3 mal pro Tag geöffnet wird, so ist das der Torbau Technik GmbH zu melden. Es werden hierfür verstärkte Federn und Seile gegen Mehrpreise eingebaut.
1.4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und/oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.


2. Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote von Torbau Technik GmbH sind freibleibend und befristet, es sei denn, dass die Torbau Technik GmbH diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.
2.2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Farben, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten von Torbau Technik gehören, bleiben im Eigentum von Torbau Technik und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von Torbau Technik ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2.3. Die Offerten sind, wenn nichts anderes angegeben, 1 Monat gültig. Bestellungen ohne vorgängige Offerte und Bestellungen, die von der Offerte abweichen, müssen schriftlich bestätigt werden, damit sie verbindlich sind. Mass- und Ausführungsänderungen bewirken eine Preiskorrektur und können zu einer Lieferzeit – Verlängerung führen.
2.4. Der Vertrag kommt mit der Annahme des durch die Bestellung des Käufers abgegebenen Vertragsangebots durch Torbau Technik zustande. Die Torbau Technik sendet dem Käufer in diesem Fall eine Auftragsbestätigung mit den wesentlichen Bestandteilen der Bestellung des Käufers.
2.5. Die Torbau Technik GmbH behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen, falls Gleichwertiges nicht produzier- oder lieferbar ist.
2.6. Änderungen im Design bzw. technischer Weiterentwicklungen unserer Produkte sind freibleibend und jederzeit vorbehalten.
2.7. Fluchttüren, Brandschutztore, Belüftungsgitter, Lüftungen im Tor speziell bei Tiefgaragen werden nach unseren Daten hergestellt. Bei abweichenden Normen und Massen muss der Auftraggeber diese Daten explizit bekannt geben. Für Bauvorschriften der örtlichen Ämter haftet die Torbau Technik GmbH nicht, wenn dies nicht schriftlich von der Torbau Technik GmbH mit Gegenzeichnung akzeptiert wurde. Es wird in jedem Fall bei Tiefgaragen ein normales Tor geschlossen offeriert und geliefert, ausser der Bauherr gibt die Lüftungsfläche bekannt, die die Torbau Technik GmbH jedoch zu unterzeichnen hat. Die Torbau Technik GmbH haftet für nachträglich bekannte oder vom Bauherrn/Architekten vergessene Details nicht und kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden.



3. Preise
3.1. Unsere Preise verstehen sich bei Lieferanschriften in der Schweiz. Sie wählen optional ob mit Lieferung, Montage, Ausmass usw. Die Schlussbestätigung ist massgebend.


4. Lieferung
4.1. Die Preise sind abholbereit ab Lager Torbau Technik GmbH oder gem.  Offerte inkl. Montage.
4.2. Falls Torbau Technik GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Torbau Technik ist bemüht, schnellstmöglich die Lieferung auszuführen.
4.3. Die Zufahrt zur Baustelle für einen LKW, sowie eine unentgeltliche Kran- und Warenliftbenutzung sind bauseits zu gewährleisten.
4.4. Bei einer Falschlieferung hat der Empfänger die Torbau Technik GmbH eine angemessene Frist für eine vertragskonforme Lieferung anzusetzen. Hingegen hat sie – sofern nichts anderes vereinbart wurde – keinen Anspruch auf Schadenersatz oder auf die Auflösung des Vertrages. Dasselbe gilt bei einer unvollständigen Lieferung.
4.5. Die Lieferung erfolgt bei Selbstmontage auf Gefahr des Kunden. Eventuelle Transportschäden müssen vom Käufer beim Wareneingang sofort angezeigt werden. Bei Torlieferungen inkl. Montage gilt die Anlage als abgenommen sofern Sie nicht innert 48 Stunden beanstandet wurde.  Nachträgliche Schadensmeldungen können nicht akzeptiert werden (Kratzer, Beulen usw.).



5. Zahlungsbedingungen
5.1. Bei Bestellung ist eine 35 % Akontozahlung zu leisten. 35% sind bei Lieferbereitschaft zu bezahlen. 20% bei  Montage innert 10 Tagen und 10% innert 30 Tagen nach Rechnungstellung. Skonto und Rabatt müssen von Torbau Technik GmbH bestätigt sein. Abzüge werden nicht akzeptiert.  Bei Selbstmontagen ist eine Akkontozahlung von 50 % bei Bestellung notwendig. Restzahlung am Tag der Lieferung.
5.2. Restzahlung von 50 % bei Selbstmontage ist bei Lieferung an den Spediteur oder bei Abholung an die Torbau Technik GmbH zu begleichen.
5.3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Torbau Technik GmbH anerkannt sind.
5.4. Bei Zahlungsverzug ist die Torbau Technik GmbH berechtigt, einen Verzugszins von 7% und eventuelle Unkosten zu verrechnen.
5.5. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Käufers auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Ware bleibt so lange im Eigentum von Torbau Technik GmbH, bis Sie restlos bezahlt ist.
5.6. Rückbehalte von mehr als 10 % von Zahlungen bei allfälligen Mängeln wird ausdrücklich ausbedungen.



6. Gewährleistung/Haftung/Garantie
6.1.
Die Produktgarantie beträgt 24 Monate auf Tor und 12 Monate auf Automaten und Zubehör, gerechnet ab Rechnungsdatum. (Lieferung/Abholung, Montage) Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Mit einem Servicevertrag verlängert sich die Garantiezeit auf 5 Jahre. ( Spezieller Vertrag ist abzuschliessen)
6.2. Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer nach Montage innerhalb von 48 Stunden ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber Torbau Technik eingeschrieben zu melden. Bei Selbstmontage ist die Ware  in jedem Fall bei Ablad sofort zu kontrollieren d.h. es sind innert 24 Stunden allfällige Mängel wie Transportschäden zu melden.
6.3. Torbau-Technik ist nicht zu Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gemeldet hat. Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gemeldet wurde, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat dem Verkäufer für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6.4. Die Torbau Technik garantiert 24 Monate auf das Material und Montage. Verschleissteile sind von der Garantie ausgeschlossen. Auf Montagearbeiten oder Umtriebs- Forderungen vom Kunden für Garantien lehnt die Torbau Technik jegliche Schadensansprüche und Zahlungen ab. Bei Selbstmontage werden lediglich die defekten Teile geliefert, jedoch nicht montiert. Das Schraubenmaterial wird bei Selbstmontage Standart geliefert.
6.5. Erschwerte Montage: Sollten schwere Tore wie: Rolltore usw. nicht mit dem LKW mindestens 10 Meter an Montageort gefahren werden können (z.B. obere Stockwerke), so ist bauseits eine Transportmöglichkeit zum Montageort auf Kosten des Bauherren zu schaffen. Für Tore über 4 Meter Höhe ist von den Bauherren und auf deren Kosten eine Hebebühne oder ein Gerüst zu schaffen.
6.6. Die Torbau Technik GmbH ist von ihrer Gewährleistungspflicht für Sachmängel befreit, solange der Besteller der Ware mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen in Verzug ist.
6.7. Abnahme der Anlage. Wird eine Anlage von uns montiert oder geliefert, ( Datum der Montage oder Lieferung ) gilt die Abnahme innert 48 Stunden als 100 % Erfüllung und bestätigt. Nachträgliche Verschmutzung und Beulen, Verunreinigung von Gips und Farbe wie auch die falsche Handhabung des Tores, rechtfertigen den Kunden nicht auf Behebung des Schadens durch unsere Firma kostenlos zu verlangen.  Der Kunde verpflichtet sich die Toranlage nach Montage oder Lieferung sofort abzunehmen. Wenn der Kunde jedoch nicht anwesend sein kann hat er 48 Std. Zeit um einen allfälligen Schaden schriftlich anzumelden. Wenn der Kunde das nicht tut, gilt die Anlage automatisch als abgenommen. Allfällige Schäden von Beulen, Verschmutzungen oder falscher Handhabung die nach der Lieferung oder Montage und  nachträglich durch andere Handwerker oder Personen entstehen müssen vom Kunden oder deren Versicherung bezahlt werden. Für solches haftet unsere Firma nicht. Allfällige Handsender werden von unserer Firma verwaltet. Die terminliche Auslieferung der Handsender erfolgt nach Wunsch des Kunden. ( Problematik, dass die viele Handsender während des Baues verschwinden ) Die normale Garantiezeit beginnt ab Rechnungsstellung zu laufen.
6.8. Die Garantiezeit erlischt, wenn das Tor nicht ordnungsgemäss gepflegt wird. (Starke Verschmutzung, nicht geölt und nicht geschmiert ) 
6.9 Die Garantiezeit erlischt mit sofortiger Wirkung, wenn am Automaten/Steuerung/Antrieb/Tor selber manipuliert wurde.



7. Recycling

7.1. Demontage, Abtransport und Entsorgung bestehender Konstruktionen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, falls kein Festpreis vereinbart wurde. Als Sondermüll zu entsorgende Konstruktionen werden separat verrechnet.



8. Rückgaberecht

8.1. Alle bestellten Produkte sind Maßanfertigungen. Sie sind grundsätzlich von Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen.



9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Torbau Technik behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsrecht) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Torbau Technik gegen den Käufer im Zusammenhang mit der gekauften Waren (z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen) nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die Torbau Technik aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat.
9.2. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von Torbau Technik nicht nach, so kann Torbau Technik die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Der Erlös der Verwertung ist auf Verbindlichkeiten von Torbau Technik anzurechnen, wobei angemessene Verwertungskosten von Torbau Technik mit angerechnet werden können.



10. Datenschutz

10.1. Die im Rahmen der Bestellung notwendigen Daten werden gespeichert. Die Behandlung der Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte heraus gegeben.



11. Elektrozuleitungen und Anschluss
11.1. Zuleitungen und Anschlüsse sind immer Bauseits. Wir montieren die Zubehörteile wie auch die Automaten. Die Verkabelungen und der Anschluss ist immer Bauseits auf Kosten des Bauherrn zu entrichten. Ebenfalls bei Tiefgaragenanlagen



12. Schlussbestimmungen, Sonstiges

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Parteien ist der Sitz von Torbau Technik. Die Torbau Technik garantiert qualitativ hochstehende Produkte. Im weiteren können Produkte angeboten werden, die nicht in der Webseite aufgeführt sind. Faxen oder Mailen Sie uns die genauen Angaben mit Grössenangaben und Sie erhalten umgehend die Preisangabe.


Torbau Technik GmbH
Flawilerstrasse 100 9604 Lütisburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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